Stellungnahme des VAB an das BMF vom 22. Juni 2022 zur Evaluation der geltenden Rechtslage der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, die inländische Einkünfte aus der Überlassung von Rechten erzielen, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind (sog. „Registerfälle“); Überarbeitung des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG
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